Anklage gegen Alt-Rahlstedter
Pastor wegen Urkundenfälschung
Rahlstedt seit 660 Jahren in den Prozessakten
des Vatikans
Jubiläen bringen
es an den Tag. Anlässlich der 750-Jahr-Feier wurde ich darauf
aufmerksam gemacht, dass Rahlstedt am 12. Mai 1339 in den Prozessakten
des päpstlichen Hofes, der damals in Avignon (Südfrankreich)
im Exil war, auftaucht.
Anlass war ein Prozess, den das Hamburger Domkapitel gegen den Rat der Stadt
Hamburg vor dem päpstlichen Gericht führte.
Am 13. Februar 1338 hatte der damalige Pfarrer von Alt-Rahlstedt, Konrad, zusammen
mit seinen Kollegen Bruno aus Kirchsteinbek und Hermann aus Bergstedt einen Bericht
im Hamburger Rathaus abgeliefert, den sie im Auftrage des Dompropsten verfasst
und mit ihrem Siegel versehen hatten.
Der Hamburger Rat bestritt vor dem päpstlichen Gericht die Echtheit des
Dokuments unter anderem mit dem Hinweis, dass Konrads Siegel die Inschrift Pastor
von Gülzow zeigte und nicht Pastor von Rahlstedt. Zumindest
sei es Siegelmissbrauch, wenn er als Pastor von Rahlstedt ein fremdes Siegel
benutze.
Das Domkapitel erwiderte:
"Ipse Conradus non fuit neque est usus alieno sigillo, immo suo proprio et quo
uti consuevit tempore date littere, quia idem Conradus aliquando fuit verus rector
ecclesie in Gultzowe, quam ecclesiam in Gultzowe cum ecclesia in Radelvestede
canonice permutavit, et tunc temporis, cum dictam ecclesiam in Gultzowe tenuit
et possedit, dictum sigillum fieri fecit sub nomine suo proprio, quod postea
factus rector eiusdem ecclesie in Radelvestede non mutavit, immo ipso in omnibus
factis suis et executionibus per eum factis postmodum usus fuit et utebatur usque
ad diem mortis suo palam, publice et notorie
Übersetzt heißt das:
Konrad hat ein fremdes Siegel nicht benutzt, noch benutzt er es. Nein,
vielmehr war er gewohnt, sein eigenes auch zur Zeit des vorgelegten Schreibens
zu benutzen, weil eben derselbe Konrad einst ordentlicher Leiter der Kirche in
Gülzow war. Diese Pfarrstelle in Gülzow wechselte er nach kirchlichem
Recht mit der Pfarrstelle in Rahlstedt und wie er in der damaligen Zeit, als
er die erwähnte Pfarrstelle in Gülzow inne hatte und besaß, das
genannte Siegel unter seinem eigenen Namen anfertigen ließ, welches er
später, zum Leiter eben derselben Kirche in Rahlstedt geworden, nicht änderte.
Ja vielmehr hat er jenes (Siegel) bei allen seinen Handlungen und Ausführungen,
die von ihm gemacht wurden, weiterhin benutzt Und er benutzte es bis zum Tag
seines Todes öffentlich, allgemein und offenkundig.
Für uns in Alt-Rahlstedt ist der Prozessbericht noch aus einem anderen Grunde
interessant, ja sogar wichtig.
Die Liste aller Pastoren seit 1248 hat eine große Lücke bei den Amtsinhabern
vor der Reformation. Bisher waren nur Radolf (um 1248 -1252), Werner (um
1330) und Dietrich von Wydenbrügge (um 1525) bekannt. Nun können wir als
vierten Konrad einfügen. Er hat vermutlich den Pastor Werner abgelöst
und muss zwischen dem 13. Februar 1338 und dem 12. Mai 1339 gestorben sein.
Als ich die Prozessaktennotiz las, musste ich unwillkürlich schmunzeln.
Denn auch ich hatte es Mitte der achtziger Jahre mit ungewolltem Siegelmissbrauch in
Alt-Rahlstedt zu tun und musste Schritte unternehmen, das künftig zu verhindern.
1985 fielen mir Einladungszettel zu Veranstaltungen in die Hände, die unser
Kirchensiegel trugen.
Das war eindeutig Siegelmissbrauch. Denn nach dem Siegelgesetz dürfen nur "Urkunden, Vollmachten,
amtliche Auszüge, Beglaubigungen und Schriftstücke von besonderer Wichtigkeit
gesiegelt" werden.
In § 2 (2) des Siegelgesetzes heißt es : Die Verwendung des
Kirchensiegels in sonstigen Angelegenheiten ist unzulässig.
Bei meiner Ordination 1965 ließ der Bischof uns junge Pastoren von einem
versierten Notar über das Siegelrecht unterweisen. Bis heute habe ich seine
beschwörenden Worte im Ohr, mit denen er uns drängte, die einzelnen
Siegelbestimmungen ernst zu nehmen, anderenfalls wir dazu beitrügen, dass
der Kirche das öffentliche Siegelrecht entzogen werde.
Schon damals hatten sich viele Gemeinden und Pastoren nicht um das Siegelrecht
gekümmert. Es wurde und wird alles mögliche gesiegelt, wobei die Siegelung
von Schmuckblättern, die bei Amtshandlungen überreicht werden, noch
eine der harmlosesten Formen des Siegelmissbrauchs ist.
Wie wichtig, die Beschwörung des Notars war - aber zugleich unwirksam, da
nur wir Pastoren der damals selbständigen Ev.-luth. Kirche im Hamburgischen
Staate bei der Ordination eine derartige Unterweisung erhielten, hat sich
dann gezeigt:
Seit 1992 werden von Behörden Beglaubigungen von Pastorinnen und Pastoren
nicht mehr anerkannt, weil die besonderen Siegelbestimmungen von kirchlichen
Amtspersonen nicht beachtet werden.
Nach diesem kleinen aber wichtigen Exkurs zurück zu Alt-Rahlstedt. Ich forschte
nach, warum die Einladungszettel gesiegelt waren, zumal auch mein Amtsbruder ursprünglich
Alt-Hamburger Pastor war und darum die strengen Siegelbestimmungen einhielt.
Es stellte sich heraus, dass ein ehrenamtlicher Mitarbeiter seine kirchlichen
Schreiben mit dem hübschen Stempel der Alt-Rahlstedter Kirche zieren
wollte, sich das Siegel aus dem Kirchenbüro entlieh und von einer
Stempelfirma ein Duplikat anfertigen ließ.
Als ich daraufhin der Stempelfirma Vorhaltungen machte, weil das Duplizieren
von Siegeln verboten ist, argumentierte die Firma, dass das Siegel nicht als
Siegel zu erkennen war.
Dem musste ich leider zustimmen. Denn auch mich hatte schon immer geärgert,
dass das bis 1987 verwendete Siegel in Alt-Rahlstedt gegen zwei Siegelbestimmungen
verstieß:
Die Siegelumschrift gab nicht die nach § 6 des Siegelgesetzes vorgeschriebene
amtliche Bezeichnung Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt-Rahlstedt wieder,
sondern lautete: Evangelische Kirche zu Rahlstedt.
Auch hatte das Siegel nicht die spitzovale Form, die die kirchlichen von staatlichen
Siegeln unterscheiden soll, und von der nach § 8 nur in begründeten
Fällen abgewichen werden kann.
Auch für die Verwendung der Kirche als Siegelbild brauchten wir nach § 5
eine Sondergenehmigung.
Nachdem diese Erlaubnis erteilt worden war, wurde das neue Siegel von dem erfahrenen
Künstler Frieder Kühne entworfen, vom Landeskirchenamt genehmigt und
ab dem 1. Januar 1988 in Benutzung genommen.