Anklage gegen Alt-Rahlstedter Pastor wegen Urkundenfälschung
Rahlstedt seit 660 Jahren in den Prozessakten des Vatikans

Jubiläen bringen es an den Tag. Anlässlich der 750-Jahr-Feier wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass Rahlstedt am 12. Mai 1339 in den Prozessakten des päpstlichen Hofes, der damals in Avignon (Südfrankreich) im Exil war, auftaucht.
Anlass war ein Prozess, den das Hamburger Domkapitel gegen den Rat der Stadt Hamburg vor dem päpstlichen Gericht führte.
Am 13. Februar 1338 hatte der damalige Pfarrer von Alt-Rahlstedt, Konrad, zusammen mit seinen Kollegen Bruno aus Kirchsteinbek und Hermann aus Bergstedt einen Bericht im Hamburger Rathaus abgeliefert, den sie im Auftrage des Dompropsten verfasst und mit ihrem Siegel versehen hatten.
Der Hamburger Rat bestritt vor dem päpstlichen Gericht die Echtheit des Dokuments unter anderem mit dem Hinweis, dass Konrads Siegel die Inschrift „Pastor von Gülzow“ zeigte und nicht „Pastor von Rahlstedt“. Zumindest sei es Siegelmissbrauch, wenn er als Pastor von Rahlstedt ein fremdes Siegel benutze.
Das Domkapitel erwiderte:  
"Ipse Conradus non fuit neque est usus alieno sigillo, immo suo proprio et quo uti consuevit tempore date littere, quia idem Conradus aliquando fuit verus rector ecclesie in Gultzowe, quam ecclesiam in Gultzowe cum ecclesia in Radelvestede canonice permutavit, et tunc temporis, cum dictam ecclesiam in Gultzowe tenuit et possedit, dictum sigillum fieri fecit sub nomine suo proprio, quod postea factus rector eiusdem ecclesie in Radelvestede non mutavit, immo ipso in omnibus factis suis et executionibus per eum factis postmodum usus fuit et utebatur usque ad diem mortis suo palam, publice et notorie“
Übersetzt heißt das:
„Konrad hat ein fremdes Siegel nicht benutzt, noch benutzt er es. Nein, vielmehr war er gewohnt, sein eigenes auch zur Zeit des vorgelegten Schreibens zu benutzen, weil eben derselbe Konrad einst ordentlicher Leiter der Kirche in Gülzow war. Diese Pfarrstelle in Gülzow wechselte er nach kirchlichem Recht mit der Pfarrstelle in Rahlstedt und wie er in der damaligen Zeit, als er die erwähnte Pfarrstelle in Gülzow inne hatte und besaß, das genannte Siegel unter seinem eigenen Namen anfertigen ließ, welches er später, zum Leiter eben derselben Kirche in Rahlstedt geworden, nicht änderte. Ja vielmehr hat er jenes (Siegel) bei allen seinen Handlungen und Ausführungen, die von ihm gemacht wurden, weiterhin benutzt Und er benutzte es bis zum Tag seines Todes öffentlich, allgemein und offenkundig.“
Für uns in Alt-Rahlstedt ist der Prozessbericht noch aus einem anderen Grunde interessant, ja sogar wichtig.
Die Liste aller Pastoren seit 1248 hat eine große Lücke bei den Amtsinhabern vor der Reformation. Bisher waren nur Radolf  (um 1248 -1252), Werner (um 1330) und Dietrich von Wydenbrügge (um 1525) bekannt. Nun können wir  als vierten Konrad einfügen. Er hat vermutlich den Pastor Werner abgelöst und muss zwischen dem 13. Februar 1338 und dem 12. Mai 1339 gestorben sein.
Als ich die Prozessaktennotiz las, musste ich unwillkürlich schmunzeln. Denn auch ich hatte es Mitte der achtziger Jahre mit ungewolltem „Siegelmissbrauch“  in Alt-Rahlstedt zu tun und musste Schritte unternehmen, das künftig zu verhindern.


Siegel bis 1987

1985 fielen mir Einladungszettel zu Veranstaltungen in die Hände, die unser Kirchensiegel trugen.
Das war eindeutig Siegelmissbrauch. Denn nach dem Siegelgesetz dürfen nur "Urkunden,  Vollmachten, amtliche Auszüge, Beglaubigungen und Schriftstücke von besonderer Wichtigkeit gesiegelt" werden.
In § 2 (2) des Siegelgesetzes heißt es : „Die Verwendung des Kirchensiegels in sonstigen Angelegenheiten ist unzulässig.“
Bei meiner Ordination 1965 ließ der Bischof uns junge Pastoren von einem versierten Notar über das Siegelrecht unterweisen. Bis heute habe ich seine beschwörenden Worte im Ohr, mit denen er  uns drängte, die einzelnen Siegelbestimmungen ernst zu nehmen, anderenfalls wir dazu beitrügen, dass der Kirche das öffentliche Siegelrecht entzogen werde.
Schon damals hatten sich viele  Gemeinden und Pastoren nicht um das Siegelrecht gekümmert. Es wurde und wird alles mögliche gesiegelt, wobei die Siegelung von Schmuckblättern, die bei Amtshandlungen überreicht werden, noch eine der harmlosesten Formen des Siegelmissbrauchs ist.
Wie wichtig, die Beschwörung des Notars war - aber zugleich unwirksam, da nur wir Pastoren der damals selbständigen „Ev.-luth. Kirche im Hamburgischen Staate“ bei der Ordination eine derartige Unterweisung erhielten, hat sich dann gezeigt:
Seit 1992 werden von Behörden Beglaubigungen von Pastorinnen und  Pastoren nicht mehr anerkannt, weil die besonderen Siegelbestimmungen von kirchlichen Amtspersonen nicht beachtet werden.
Nach diesem kleinen aber wichtigen Exkurs zurück zu Alt-Rahlstedt. Ich forschte nach, warum die Einladungszettel gesiegelt  waren, zumal auch mein Amtsbruder  ursprünglich Alt-Hamburger Pastor war und darum die strengen Siegelbestimmungen einhielt.
Es stellte sich heraus, dass ein ehrenamtlicher Mitarbeiter seine kirchlichen Schreiben mit dem „hübschen Stempel der Alt-Rahlstedter Kirche“ zieren wollte, sich  das Siegel aus dem Kirchenbüro entlieh und von einer Stempelfirma ein Duplikat anfertigen ließ.
Als ich daraufhin der Stempelfirma Vorhaltungen machte, weil das Duplizieren von Siegeln verboten ist, argumentierte die Firma, dass das Siegel nicht als Siegel zu erkennen war.
Dem musste ich leider zustimmen. Denn auch mich hatte schon immer geärgert, dass das bis 1987 verwendete Siegel in Alt-Rahlstedt gegen zwei Siegelbestimmungen verstieß:
Die Siegelumschrift gab nicht die nach § 6 des Siegelgesetzes vorgeschriebene amtliche Bezeichnung „Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt-Rahlstedt“  wieder, sondern lautete: „Evangelische Kirche zu Rahlstedt.“
Auch hatte das Siegel nicht die spitzovale Form, die die kirchlichen von staatlichen Siegeln unterscheiden soll, und von der nach § 8 nur in begründeten Fällen abgewichen werden kann.
Auch für die Verwendung der Kirche als Siegelbild  brauchten wir nach § 5 eine Sondergenehmigung.
Nachdem diese Erlaubnis erteilt worden war, wurde das neue Siegel von dem erfahrenen Künstler Frieder Kühne entworfen, vom Landeskirchenamt genehmigt und ab dem 1. Januar 1988 in Benutzung genommen.

Siegel seit 1987